Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2024 — Fernweh Reisen GmbH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der Fernweh Reisen GmbH, Friedrichstraße 76, 10117 Berlin, Deutschland (nachfolgend „Fernweh Reisen", „Reiseveranstalter" oder „wir") gelten für alle Buchungen von Reiseleistungen, die über unsere Website, telefonisch, per E-Mail oder in anderer Weise bei Fernweh Reisen vorgenommen werden. Mit der Buchung einer Reise erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit nachfolgend nicht anders angegeben.
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Buchungen von Reiseleistungen, die wir als Reiseveranstalter oder Reisevermittler anbieten. Soweit wir als Reisevermittler tätig sind, gelten diese AGB für die Vermittlungsleistung; für die Reiseleistung selbst gelten dann die Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers (Hotel, Fluggesellschaft, Ausflugsbetreiber etc.).
1.2 Begriffsbestimmungen
„Reisender" bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die eine Reiseleistung bei Fernweh Reisen bucht. „Reiseteilnehmer" bezeichnet alle Personen, die an einer gebuchten Reise teilnehmen. „Pauschalreise" bezeichnet ein Reisepaket im Sinne des § 651a BGB, das mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen kombiniert. „Reiseleistung" bezeichnet jede von Fernweh Reisen angebotene oder vermittelte touristische Einzelleistung, einschließlich Unterkunft, Transport, Führungen, Ausflüge und sonstige touristische Dienstleistungen. „Buchungsbestätigung" bezeichnet die schriftliche Bestätigung einer Buchung, die Fernweh Reisen nach Vertragsschluss ausstellt.
§ 2 Buchungsvorgang und Vertragsschluss
2.1 Buchungsangebot
Das Angebot von Reiseleistungen auf unserer Website oder in sonstigen Informationsmedien stellt kein verbindliches Angebot im Rechtssinne dar, sondern eine Aufforderung an den Reisenden, ein Buchungsangebot abzugeben (invitatio ad offerendum). Preise und Verfügbarkeiten können sich bis zur Buchungsbestätigung ändern. Alle Preisangaben verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro und als Gesamtpreis pro Person einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie aller Pflichtgebühren und -abgaben.
2.2 Buchungsablauf
Eine Buchung kann über folgende Wege erfolgen:
- Online über unser Kontaktformular auf der Website
- Per E-Mail an [email protected]
- Telefonisch unter +49 30 8872 4631
- Schriftlich an unsere Geschäftsadresse
- Im persönlichen Gespräch in unseren Büroräumen
2.3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch Fernweh Reisen zustande. Die Buchungsbestätigung wird in Textform (E-Mail oder Brief) übermittelt. Fernweh Reisen ist berechtigt, ein Buchungsangebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sollte die Buchungsbestätigung inhaltlich von Ihrer Buchungsanfrage abweichen, handelt es sich um ein neues Angebot, das Sie annehmen oder ablehnen können. Fernweh Reisen ist an dieses neue Angebot für die Dauer von drei Werktagen gebunden.
2.4 Buchung für Dritte
Bucht ein Reisender für mehrere Reiseteilnehmer, erklärt er verbindlich, dass er zur Abgabe der erforderlichen Vertragserklärungen für alle in der Buchung genannten Reiseteilnehmer bevollmächtigt ist und dass er für deren Reisepreisschulden und sonstige aus dem Vertrag entstehenden Verpflichtungen wie für seine eigenen haftet. Der buchende Reisende ist verpflichtet, jeden Reiseteilnehmer über den Inhalt des Reisevertrages sowie über diese AGB zu informieren.
§ 3 Reiseleistungen und Reisepreise
3.1 Umfang der Reiseleistungen
Der Umfang der Reiseleistungen ergibt sich aus der Reisebeschreibung und dem Inhalt der Buchungsbestätigung. Wir behalten uns das Recht vor, angekündigte Leistungsmerkmale zu ändern, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist und die Änderung nicht erheblich ist. Über erhebliche Änderungen werden wir Sie unverzüglich informieren. Eingeschlossen in den Reisepreis sind nur diejenigen Leistungen, die ausdrücklich in der Buchungsbestätigung aufgeführt sind. Nicht eingeschlossen sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, Reisegepäckversicherung, Reisekrankenversicherung, Reiserücktrittskosten-Versicherung, Trinkgelder, persönliche Ausgaben sowie alle sonstigen nicht ausdrücklich genannten Leistungen.
3.2 Preisgarantie
Nach Abschluss des Reisevertrages ist der Reisepreis festgeschrieben. Eine Preiserhöhung nach Vertragsschluss ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich, insbesondere bei erhöhten Treibstoffkosten, gestiegenen Hafengebühren oder Änderungen der Wechselkurse (§ 651f BGB). Preiserhöhungen von mehr als 8 Prozent berechtigen Sie zur Kündigung des Vertrages.
3.3 Besondere Anforderungen
Besondere Anforderungen wie Sonderverpflegung, Rollstuhlzugänglichkeit oder sonstige individuelle Bedürfnisse müssen bei der Buchung mitgeteilt werden. Fernweh Reisen wird sich nach Kräften bemühen, diesen Anforderungen zu entsprechen, kann jedoch keine Garantie für die Erfüllbarkeit übernehmen. Eine Nichtserfüllbarkeit berechtigt den Reisenden nicht zur kostenfreien Stornierung, sofern nicht die Ursache für die Nichtserfüllbarkeit ausschließlich bei Fernweh Reisen liegt.
§ 4 Zahlungsbedingungen
4.1 Anzahlung
Bei Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 25 Prozent des Gesamtreisepreises, mindestens jedoch 150 Euro pro Person, fällig. Die Anzahlung ist unabhängig vom Reisebeginn sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu leisten. Wir reservieren Ihre Buchung unverbindlich bis zu sieben Tagen nach Buchungsbestätigung. Geht innerhalb dieser Frist keine Anzahlung ein, können wir die Buchung stornieren.
4.2 Restbetrag
Der Restbetrag des Reisepreises ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Bei Buchungen mit einem Reisebeginn innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss ist der Gesamtreisepreis sofort fällig. Die Reisedokumente werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgehändigt.
4.3 Zahlungsmethoden
Wir akzeptieren folgende Zahlungsmethoden: Banküberweisung auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto, Kreditkarte (VISA, Mastercard, American Express), SEPA-Lastschrift sowie PayPal. Bei Zahlungen per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte beachten Sie bitte die Vorlaufzeiten für die Belastung Ihres Kontos. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (Verbraucher: 5 Prozentpunkte) sowie eine Mahngebühr von 5 Euro pro Mahnung zu erheben.
4.4 Zahlungsverzug und Folgen
Kommt der Reisende mit der Zahlung in Verzug, ist Fernweh Reisen berechtigt, nach erfolgloser Mahnung vom Vertrag zurückzutreten und Stornierungsgebühren geltend zu machen. Im Falle des Rücktritts wegen Zahlungsverzugs gelten die in § 6 dieser AGB genannten Stornierungsgebühren. Sollte der Reisende trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung keine Zahlung leisten, sind wir berechtigt, die Buchung zu stornieren und Schadensersatz geltend zu machen.
§ 5 Leistungsänderungen vor Reiseantritt
5.1 Unerhebliche Änderungen
Fernweh Reisen behält sich das Recht vor, vor Reisebeginn unerhebliche Änderungen der vereinbarten Reiseleistungen vorzunehmen, sofern diese Änderungen durch triftige, unvorhersehbare Gründe erforderlich werden. Unerhebliche Änderungen sind insbesondere: geringfügige Verschiebungen von Abfahrts- oder Ankunftszeiten bis zu 2 Stunden, Änderungen der Unterkunft auf ein gleichwertiges Hotel in ähnlicher Lage, Änderungen der Transportmittelkategorie bei gleichem Komfort sowie geringfügige Routenänderungen, die das Gesamterlebnis nicht wesentlich beeinflussen.
5.2 Erhebliche Änderungen
Erhebliche Änderungen sind Änderungen, die die wesentlichen Merkmale der Reiseleistungen signifikant beeinträchtigen. Im Falle einer erheblichen Änderung werden wir Sie unverzüglich nach Bekanntwerden der Notwendigkeit einer solchen Änderung informieren und Ihnen folgende Optionen anbieten:
- Annahme der Änderung und Anpassung des Vertrages;
- Kündigung des Reisevertrages ohne Zahlung von Stornierungsgebühren;
- Annahme eines anderen Reiseangebots von vergleichbarem Wert, sofern verfügbar.
Wir werden Sie über Ihre Wahlmöglichkeiten, eine angemessene Frist zur Ausübung und die finanziellen Konsequenzen der jeweiligen Option informieren. Reagieren Sie nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die Änderung als angenommen.
5.3 Preisänderungen bei Leistungsänderungen
Erhebliche Verbesserungen der Reiseleistungen können zu einer Preiserhöhung, erhebliche Verschlechterungen zu einer Preisminderung führen. Preisminderungen werden unverzüglich zurückerstattet. Durch den Wechsel zu einer anderen Unterkunft oder einem anderen Transportmittel ersparte Kosten werden in Abzug gebracht, jedoch ist der Anspruch auf Preisminderung immer dann gegeben, wenn die tatsächlich erbrachte Leistung hinter der vereinbarten Leistung zurückbleibt.
§ 6 Rücktritt des Reisenden und Umbuchung
6.1 Rücktrittsrecht
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in Textform (E-Mail oder Brief) gegenüber Fernweh Reisen erklärt werden. Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsgebühren ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei Fernweh Reisen (Werktage Montag bis Freitag, 9:00–18:00 Uhr).
6.2 Stornierungsgebühren bei Pauschalreisen
Bei Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB gelten folgende Stornierungsgebühren, gerechnet ab dem Tag des Eingangs der Rücktrittserklärung bis zum ersten Reisetag (einschließlich):
- Bis 60 Tage vor Reisebeginn: 15% des Reisepreises, mindestens 75 Euro pro Person
- 59 bis 45 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises
- 44 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
- 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 55% des Reisepreises
- 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 70% des Reisepreises
- 6 Tage bis 24 Stunden vor Reisebeginn: 85% des Reisepreises
- Weniger als 24 Stunden vor Reisebeginn oder Nichtantritt: 95% des Reisepreises
Wir behalten uns vor, einen höheren Schaden nachzuweisen und entsprechend geltend zu machen. Dem Reisenden steht der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
6.3 Stornierungsgebühren bei Einzelleistungen
Für die Stornierung von Einzelleistungen (z.B. gebuchte Hotelübernachtungen, Ausflüge, Transfers) gelten die Stornierungsgebühren der jeweiligen Leistungsträger, die in der Buchungsbestätigung oder in den spezifischen Buchungsbedingungen der einzelnen Leistungen angegeben sind. Diese können erheblich von den Pauschalreise-Stornierungsgebühren abweichen.
6.4 Umbuchung
Umbuchungen (Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder sonstiger Reiseleistungen) sind, sofern überhaupt möglich, kostenpflichtig. Wir erheben für jede Umbuchung eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro pro Person plus eventuelle Mehrkosten der Leistungsträger. Umbuchungen werden wie Stornierungen und Neubuchungen behandelt, wenn sie nach den Bedingungen der Leistungsträger nur durch Stornierung und Neubuchung realisierbar sind; in diesem Fall gelten die Stornierungsgebühren des § 6.2.
6.5 Personentausch
Der Reisende kann bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn verlangen, dass ein Dritter an seiner Stelle in den Reisevertrag eintritt (§ 651e BGB). Fernweh Reisen kann dem Personentausch widersprechen, wenn der Dritte besondere Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Im Falle eines Personentausches haften der Reisende und der Dritte als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Personentausch entstehenden Mehrkosten (einschließlich einer Bearbeitungsgebühr von 75 Euro).
§ 7 Kündigung bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen
7.1 Kündigungsrecht des Reisenden
Der Reisende kann den Reisevertrag vor Reisebeginn kündigen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände eingetreten sind, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen zum Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. In diesem Fall steht dem Reisenden eine Erstattung aller für die Pauschalreise geleisteten Zahlungen zu, jedoch kein Schadensersatz. Als unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände gelten insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Terroranschläge, Kriegshandlungen, gravierende Sicherheitsrisiken oder behördliche Einreiseverbote.
7.2 Kündigungsrecht des Reiseveranstalters
Fernweh Reisen kann den Reisevertrag ebenfalls bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen kündigen. In diesem Fall werden alle geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Kündigung, zurückerstattet. Schadensersatzansprüche des Reisenden sind in diesem Fall ausgeschlossen. Fernweh Reisen ist berechtigt, anstatt einer vollständigen Erstattung einen Reisegutschein anzubieten, der Reisende ist jedoch nicht verpflichtet, diesen Gutschein anzunehmen.
7.3 Mindestbucherzahl
Fernweh Reisen kann Gruppenreisen bei Unterschreitung der Mindestbucherzahl absagen, wenn dies in der Reisebeschreibung oder der Buchungsbestätigung ausdrücklich so angegeben ist. Die Absage muss spätestens zu dem in der Beschreibung angegebenen Termin erfolgen; ohne ausdrückliche Angabe gilt eine Frist von 20 Tagen vor Reisebeginn bei Reisen von mehr als 6 Tagen, von 7 Tagen bei Reisen von 2 bis 6 Tagen und von 48 Stunden bei Reisen von weniger als 2 Tagen.
§ 8 Pflichten des Reisenden
8.1 Reisedokumente und Einreiseformalitäten
Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, gültige Reisedokumente mitzuführen. Fernweh Reisen weist auf die im Allgemeinen geltenden Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften hin, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Vollständigkeit oder Aktualität. Änderungen solcher Vorschriften nach Buchungsabschluss gehen zu Lasten des Reisenden. Visaablehnungen oder fehlende Reisedokumente gehen ausschließlich zu Lasten des Reisenden und berechtigen nicht zur kostenfreien Stornierung. Fernweh Reisen empfiehlt, sich rechtzeitig bei den zuständigen Behörden (Botschaft, Konsulat) über erforderliche Einreiseformalitäten zu informieren.
8.2 Mitteilungspflichten
Der Reisende ist verpflichtet, Fernweh Reisen unverzüglich und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften über etwaige Mängel der Reiseleistung zu informieren. Die Mängelrüge muss konkret und nachvollziehbar beschrieben werden. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, hat er keinen Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Die Kontaktinformationen für Mängelanzeigen während der Reise werden in den Reiseunterlagen mitgeteilt.
8.3 Verhalten während der Reise
Der Reisende ist verpflichtet, die Gesetze und Vorschriften des Reiselandes zu beachten, Anweisungen der Reiseleitung zu befolgen sowie die Rechte anderer Reiseteilnehmer zu respektieren. Verstöße können zur Ausschließung aus der Reise ohne Anspruch auf Erstattung führen. Im Falle einer solchen Ausschließung trägt der Reisende alle entstehenden Mehrkosten. Fernweh Reisen ist nicht für das Verhalten des Reisenden oder anderer Reiseteilnehmer verantwortlich.
8.4 Gesundheitliche Anforderungen
Bei bestimmten Reisen können gesundheitliche Mindestanforderungen bestehen. Der Reisende ist verpflichtet, vor Buchung zu prüfen, ob er diese Anforderungen erfüllt, und Fernweh Reisen über etwaige gesundheitliche Einschränkungen zu informieren, die die Durchführung der Reise beeinflussen könnten. Fernweh Reisen empfiehlt, vor Reisebeginn einen Arzt aufzusuchen, um die Reisetauglichkeit zu bestätigen.
§ 9 Haftung des Reiseveranstalters
9.1 Allgemeine Haftungsregeln
Fernweh Reisen haftet für die sorgfältige Vorbereitung der Reise, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger sowie die ordnungsgemäße Erbringung der Reiseleistungen. Fernweh Reisen haftet für Schäden, die dem Reisenden durch die fehlerhafte Erbringung der Reiseleistungen entstanden sind, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Fehler des Reisenden selbst, auf unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen oder auf einem unvorhersehbaren und unvermeidbaren Fehler eines Dritten, der kein Leistungserbringer ist.
9.2 Haftungsbeschränkung
Die Haftung von Fernweh Reisen für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen und nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt je Schadensereignis und nicht je betroffener Person. Für Schäden, die durch die Nutzung von Fahrzeugen (Flugzeuge, Busse, Schiffe etc.) entstehen, gelten die Haftungsregeln der einschlägigen internationalen Abkommen und nationalen Gesetze.
9.3 Ausschluss der Haftung für Drittleistungen
Wenn Fernweh Reisen als Reisevermittler für Drittleistungen tätig ist, beschränkt sich die Haftung auf die ordnungsgemäße Ausführung der Vermittlungsleistung. Für die Qualität der vermittelten Leistungen haftet der jeweilige Leistungsträger gemäß seinen eigenen Bedingungen. Fernweh Reisen haftet nicht für Informationen, die von Dritten, einschließlich Leistungsträgern oder sonstigen Dritten, bereitgestellt werden.
9.4 Besondere Haftungsausschlüsse
Fernweh Reisen haftet nicht für:
- Schäden durch Witterungsbedingungen, Naturphänomene oder Naturkatastrophen;
- Schäden durch staatliche Eingriffe (z.B. Grenzschließungen, Verkehrsverbote);
- Schäden durch Epidemien, Pandemien oder lokale Krankheitsausbrüche;
- Schäden durch Diebstahl oder Verlust von persönlichem Gepäck oder Wertgegenständen;
- Schäden, die durch die Missachtung von Sicherheitshinweisen oder lokalen Gesetzen entstehen;
- Schäden durch Streiks, politische Unruhen oder sonstige höhere Gewalt;
- Indirekte Schäden oder entgangene Gewinne.
§ 10 Reiseversicherung
10.1 Empfehlung zum Abschluss einer Reiseversicherung
Wir empfehlen jedem Reisenden dringend den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung, insbesondere einer Reiserücktritts-Kostenversicherung, einer Reisekrankenversicherung inklusive Rücktransport sowie einer Reisegepäckversicherung. Diese Versicherungen sind nicht Bestandteil unserer Reisepakete, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Wir können auf Anfrage bei der Auswahl einer geeigneten Reiseversicherung beraten und entsprechende Versicherungsprodukte vermitteln.
10.2 Insolvenzschutz
Gemäß den gesetzlichen Anforderungen des § 651r BGB stellt Fernweh Reisen Sicherheit für den Fall der Zahlungsunfähigkeit. Die hierfür erforderliche Sicherheit wird durch einen von uns beauftragten Versicherungsträger bereitgestellt. Nähere Informationen zum Insolvenzschutz erhalten Sie bei Vertragsschluss. Die entsprechende Sicherungsschein-Nummer und die Kontaktdaten des Versicherungsträgers werden in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
§ 11 Mängelrüge und Abhilfe
11.1 Anzeigepflicht bei Mängeln
Stellt der Reisende während der Reise einen Mangel fest, ist er verpflichtet, diesen unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder dem zuständigen Leistungsträger anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Die Kontaktdaten sind den Reiseunterlagen zu entnehmen. Nur wenn eine Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist nicht erfolgt, kann der Reisende selbst für Abhilfe sorgen und Erstattung der notwendigen Aufwendungen verlangen.
11.2 Minderungsanspruch
Erbringt Fernweh Reisen die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen mangelhaft, ist der Reisende berechtigt, Minderung des Reisepreises nach § 651m BGB zu verlangen. Die Minderung ist proportional zum Ausmaß und zur Dauer des Mangels zu berechnen. Bekannte und anerkannte Richtlinien zur Bemessung von Reisemängeln (z.B. Frankfurter Tabelle) können als Orientierungshilfe herangezogen werden, sind jedoch für beide Parteien nicht verbindlich.
11.3 Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen
Ansprüche wegen Mängeln der Reiseleistungen können nur innerhalb von zwei Jahren ab dem vertraglich vereinbarten Reiseende geltend gemacht werden. Schadensersatzansprüche unterliegen den allgemeinen gesetzlichen Verjährungsfristen. Wir empfehlen, Ansprüche möglichst zeitnah nach Reiseende schriftlich geltend zu machen.
§ 12 Gepäck und persönliche Gegenstände
12.1 Gepäckregeln
Für die Beförderung von Gepäck gelten die Regeln der jeweiligen Transportunternehmen (Fluggesellschaften, Bahnunternehmen, Busbetreiber etc.), die in der Buchungsbestätigung oder den spezifischen Buchungsbedingungen angegeben sind. Der Reisende ist selbst für das ordnungsgemäße Verpacken und Kennzeichnen seines Gepäcks verantwortlich. Bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck durch Transportunternehmen gelten die Haftungsregeln des jeweiligen Unternehmens und der einschlägigen internationalen Abkommen (z.B. Montrealer Übereinkommen bei Flugreisen).
12.2 Verbotene Gegenstände
Der Reisende ist verpflichtet, keine gefährlichen oder verbotenen Gegenstände mitzuführen. Für Schäden oder Kosten, die durch die Mitnahme verbotener Gegenstände entstehen, haftet ausschließlich der Reisende. Fernweh Reisen übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die von Behörden beschlagnahmt werden.
12.3 Wertgegenstände
Wertgegenstände sollten grundsätzlich nicht in aufgegebenem Gepäck transportiert werden. Fernweh Reisen empfiehlt die Nutzung von Hotelsafes oder sonstigen Sicherheitseinrichtungen für Wertgegenstände. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen übernimmt Fernweh Reisen keine Haftung, sofern nicht nachweislich eine Pflichtverletzung von Fernweh Reisen oder der von uns eingesetzten Leistungsträger vorliegt.
§ 13 Datenschutz und Informationsverarbeitung
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Reisebuchung erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die unter privacy-policy.html abrufbar ist. Zur Erfüllung des Reisevertrages ist Fernweh Reisen berechtigt, die erforderlichen personenbezogenen Daten an Leistungsträger (Hotels, Fluggesellschaften, Reiseleiter etc.) weiterzugeben. Bei Reisen in bestimmte Länder kann die Weitergabe von Passdetails und anderen persönlichen Informationen an Sicherheitsbehörden gesetzlich vorgeschrieben sein; der Reisende erklärt mit der Buchung sein Einverständnis mit einer solchen gesetzlich vorgeschriebenen Weitergabe.
§ 14 Streitbeilegung und Recht
14.1 Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Fernweh Reisen und dem Reisenden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gelten zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese für den Verbraucher günstiger sind.
14.2 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen Fernweh Reisen ist, sofern Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, Berlin. Für Klagen gegen Verbraucher mit Wohnsitz in der Europäischen Union gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Für Klagen von Verbrauchern gegen Fernweh Reisen ist nach Wahl des Verbrauchers das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Fernweh Reisen seinen Sitz hat oder der Verbraucher seinen Wohnsitz hat.
14.3 Außergerichtliche Streitbeilegung
Die EU-Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Fernweh Reisen ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Dennoch bemüht sich Fernweh Reisen stets um eine einvernehmliche Lösung bei Streitigkeiten. Bitte wenden Sie sich zunächst an unsere Kundenbetreuung unter [email protected].
§ 15 Besondere Bestimmungen für geschäftliche Reisende
Für Buchungen, die von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB zu gewerblichen Zwecken vorgenommen werden, gelten folgende abweichende Regelungen: Die Haftungsbeschränkungen des § 9.2 dieser AGB gelten auch gegenüber Unternehmern in voller Höhe. Schadensersatzansprüche von Unternehmern gegen Fernweh Reisen verjähren, soweit gesetzlich zulässig, nach einem Jahr ab Kenntnis des Schadens. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Unternehmern ist ausschließlich Berlin.
§ 16 Allgemeine und Schlussbestimmungen
16.1 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Entsprechendes gilt, wenn die AGB eine Regelungslücke enthalten.
16.2 Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie des Reisevertrages bedürfen der Textform (E-Mail oder Brief). Mündliche Abreden, einschließlich telefonischer Zusagen, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Dies gilt insbesondere für Zusagen bezüglich spezifischer Leistungen, die über das Standardangebot hinausgehen.
16.3 Änderungen der AGB
Fernweh Reisen behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Für bereits abgeschlossene Verträge gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf unserer Website abrufbar. Für Buchungen, die nach der Veröffentlichung einer aktualisierten AGB-Fassung vorgenommen werden, gelten automatisch die neuen AGB.
16.4 Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an:
Fernweh Reisen GmbH
Friedrichstraße 76, 10117 Berlin
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 30 8872 4631
Montag bis Freitag, 09:00 – 18:00 Uhr
Diese AGB wurden zuletzt im Januar 2024 aktualisiert und ersetzen alle vorherigen Fassungen. Fernweh Reisen GmbH, Berlin, Januar 2024.